Energieberatung für Wohngebäude

Bei einer Vor-Ort-Beratung besucht Sie ein zertifizierter Energieberater zu Hause, um sich einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu verschaffen. Im Anschluss wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der verschiedene Sanierungsvarianten zeigt, um Ihr Objekt Schritt für Schritt energetisch zu modernisieren. Der deutschlandweit einheitliche Sanierungsfahrplan enthält neben den vorgeschlagenen Maßnahmen auch Informationen zu den Kosten und Fördermöglichkeiten. Abschließend wird Ihnen der Sanierungsfahrplan detailliert erläutert, um alle Ihre Fragen sachkundig zu beantworten.

Das bringt ein individueller Sanierungsfahrplan:

  • Der individuelle Sanierungsfahrplan ist unabhängig von den finanziellen Interesse der ausführenden Unternehmen und hat stets die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit im Fokus

  • Werden einzelne, im individuellen Sanierungsfahrplan vorgeschlagene Maßnahmen umgesetzt, erhöht sich die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle um 5 %. Zusätzlich steigen die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für eine Wohneinheit.

  • Bei einer vollständigen Umsetzung des iSFP lassen sich die Energiekosten um bis zu 90% reduzieren.

Das kostet mich ein individueller Sanierungsfahrplan:

Die Kosten und die Förderung für einen iSFP staffeln sich anhand der Anzahl der Wohneinheiten (WE). Ihr Eigenanteil berechnet sich wie folgt:

  • 1-2 WE: 1.000 € (zzgl. 650 € Förderung durch das BAFA)

  • 3-9 WE: 1.200 € (zzgl. 850 € Förderung durch das BAFA)

Ab 10 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein persönliches Angebot. Ihr Eigenanteil enthält bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.

FAQ zur Vor-Ort-Beratung:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude definiert eine Wohneinheit als in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette.

  • Seit dem 1. Juli 2023 wird der Fördermittelantrag vom Beratungsempfänger selbst gestellt. Als Beratungsempfänger versteht sich in diesem Zusammenhang der Eigentümer des Gebäudes.

    Der Antrag wird über eine extra dafür vom BAFA eingerichtete Website gestellt. Hier werden die benötigten Daten für den Antrag erfasst. Die Daten des Energieberaters werden über die jeweilige Beraternummer erfasst. Diese muss bei der Beantragung der Förderung mit angegeben werden.

  • Nein. Der Sanierungsfahrplan verpflichtet Sie nicht die vorgeschlagenen Maßnahmen auch durchzuführen. Der iSFP dient lediglich als zusammenfassung der durchgeführten Energieberatung und gibt Ihnen einen Eindruck, welche Sanierungsschritte möglich sind und in welcher Reihenfolge.

    Da der individuelle Sanierungsfahrplan immer nach dem Bestmöglich-Prinzip erstellt wird, werden hier alle Maßnahmen berücksichtigt, welche den Primärenergiebedarf des Gebäudes senken. Es bleibt Ihnen an der Stelle offen nur Teile dieses Konzeptes umzusetzen.

  • Ein individueller Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von maximal 15 Jahren. Es wird somit nur eine Extraförderung bewilligt, wenn die umgesetzte Maßnahme in diesem Zeitraum umgesetzt wird.