Umsetzungshilfe beim Heizungstausch

Es steht außer Frage, dass moderne Heizungen effizienter arbeiten als die zahlreichen veralteten Kessel in den Heizungskellern des Landes. Doch die Entscheidung für den besten Ersatz der aktuellen Anlage ist nicht leicht zu treffen. Soll es noch schnell eine kostengünstige Gasheizung sein oder lieber eine umweltfreundliche Wärmepumpe? Vielleicht sogar ein traditioneller Holzkessel?

Als unabhängige Energieberater finden wir stets immer eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Objekt und Ihre Bedürfnisse. Wir begleiten Sie von der Auswahl geeigneter Handwerker über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur erfolgreichen Umsetzung.

Das Beste daran: Wenn ein Energieeffizienz-Experte (EEE) in den Prozess eingebunden wird, übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 50% der anfallenden Beratungskosten.

Wie funktioniert die Heizungsförderung?

Die Unterstützung erfolgt generell als “Zuschussförderung”, was bedeutet, dass ein Teil der förderfähigen Ausgaben nach der Umsetzung erstattet wird.

Anträge für die neue Heizungsförderung können bei der KfW gestellt werden: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden

Daneben kann ein Ergänzungskredit für die Finanzierung beantragt werden. Der Kredit steht jedoch nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung. Anträge für die neue Heizungsförderung können bei der KfW gestellt werden: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von 90.000 € ist der Ergänzungskredit zinsvergünstigt.

Wie hoch sind die Zuschüsse für den Heizungstausch bei einer “Zuschussförderung”?

Der Zuschuss für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 %, zusätzlich sind verschiedene Boni möglich. Die Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einer Obergrenze von 70 %. Es werden folgende Heizungsanlagen gefördert:

  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)

  • Innovative Heizungstechnik

  • Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz

  • Gebäudenetzanschluss

  • Wärmenetzanschluss

Folgende Boni sind möglich:

In welchem Umfang werden die Kosten gefördert bei der “Zuschussförderung”?

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ist die Anzahl der Wohneinheiten (WE) nach Sanierung. Für die erste Wohneinheit können Kosten in Höhe von 30.000 € geltend gemacht werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 € hinzu. Ab der siebten Wohneinheit sinkt der Zusatzbetrag je Wohneinheit auf 8.000 €. Daraus ergeben sich folgende Bemessungsgrenzen:

  • 1 WE 30.000 € (Einfamilienhaus)

  • 2 WE 45.000 € (Zweifamilienhaus)

  • 3 WE 60.000 €

  • 4 WE 75.000 €

  • 5 WE 90.000 €

  • 6 WE 105.000 €

  • 7 WE 113.000 €

Was kostet die Unterstützung durch einen unserer zertifizierten Energie-Effizienz-Experten?

Für unser Honorar für die Unterstützung beim Heizungstausch orientieren wir uns an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Derzeit berechnen wir Ihnen standardgemäß 5% der förderfähigen Ausgaben der umgesetzten Maßnahme.

Unser Honorar wird bis zum Förderhöchstbetrag anteilig mit dem gleichen Fördersatz wie die geförderte Heizungsanlage bezuschusst.

FAQ zum Heizungstausch: